Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Berufsattest Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 4,5 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
| Position | Handlungskompetenzbereich | Gewichtung |
| 1 |
|
30% |
| 2 |
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50% |
| 3 |
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20% |
b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
Weiterführende Informationen und Dokumente ExpertInnen
Ausführungsbestimmungen
Fachgespräch
EBA Experten Beiblatt Nullserie
EBA Bewertungsraster Fachgespräch Nullserie
Praktische Arbeit





